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Persönliche Erlebnisse mit Sky Deutschland und Schossau Mönchengladbach

30.01.2013 EMail Sky - Vertragslaufzeiten + Leihgeräte

An diesem Brief finde ich besonders zwei Sachen besonders interessant:

1. SKY beruft sich mit seinen Forderungen auf das BGB (§ 355 BGB).. .dieses scheint jedoch nur für SKY zu gelten nicht für den Kunden denn auf das BGB habe ich mich bereits 21.11.2012 und den 31.11.2012 berufen, und die abgeschlossenen Verträge angefochten. Auf beide Anfechtungen habe ich bis heute keine Antwort erhalten, die auf diese beiden Anfechtungen eingegangen ist. Kurz gesagt:
Geht es um die Belange des Kundens ignoriert SKY das BGB.
Geht es jedoch um die Belange von SKY, wird das BGB als Argumentationsgrundlage herangezogen.

2. Des Weiteren finde ich interessant, auf welche Art und Weise SKY versucht mich einzuschüchtern, Zitat: Bitte überdenken Sie daher Ihr Handeln.
Mein Handeln habe ich in der Tat überdacht, und ich bin zu der Einsicht gelangt, dass ich SKY auf keinen Fall meinen Freunden und Bekannten empfehlen werde. So wie SKY seine Kunden behandelt..nein danke..das kann ich meinen Freunden nicht zumuten.






 

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